Ring der Ehemaligen

Ehemalige im Kinder- und Jugenddorf Klinge

Viele Jugendliche und junge Erwachsene pflegen auch nach ihrer Entlassung einen engen Bezug zum Kinder- und Jugenddorf Klinge.

 

Die Ehemaligen der Klinge werden begleitet vom Ehemaligen-Rat der ihnen hilft, die Verbindung zur Klinge aufrechtzuerhalten. Er steht in Notfällen durch Beratung und Hilfeleistung zur Seite.

Der „Ring der Ehemaligen“ ist die Vereinigung aller ehemaligen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie der festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mindestens ein halbes Jahr im Kinder- und Jugenddorf verbracht haben.

Es war der Wunsch von Pfarrer Heinrich Magnani, dem Gründer des Kinder- und Jugenddorfs Klinge, dass sich alle Ehemaligen als eine große Familie begreifen, in der der Einzelne Rückhalt und ggf. Unterstützung, Hilfe und Rat erfährt.

 

Der Ehemaligen-Rat

 

Der Ehemaligen-Rat ist innerhalb des „Ring der Ehemaligen“ eine Anlaufstelle für Ehemalige, insbesondere auch in einer Krisen- und Notsituation. Er vermittelt darüber hinaus das aktuelle Geschehen im Kinder- und Jugenddorf z. B. in Form der „Klinge-Zeitung“ und stellt so ein Bindeglied zum Kinderdorf dar. Der Ehemaligen-Rat wird alle 4 Jahre neu gewählt.

Der „Ehemaligen-Rat“ besteht aus mindestens 6 und höchstens 8 Mitgliedern.
Drei Mitglieder werden von den Ehemaligen in schriftlicher Form gewählt. Drei Personen werden vom Kinder- und Jugenddorf Klinge e.V. entsandt: Das sind der Dorfleiter kraft seines Amtes oder sein Stellvertreter, ein Delegierter des Aufsichtsrats und eine Person, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgewählt wird.
Zwei weitere Mitglieder kann der Ehemaligen-Rat aus dem Kreis der Ehemaligen noch hinzuwählen.

 

Was sind die Aufgaben des Ehemaligen-Rats?

 

Der „Ehemaligen-Rat“ soll die Leitung des Kinder- und Jugenddorfs in Angelegenheiten der Ehemaligen-Betreuung beraten und unterstützen, Grundsätze für die Betreuungsarbeit aufstellen und aktualisieren, die Verbindung zwischen den Ehemaligen und der Klinge aufrechterhalten, Treffen der Ehemaligen organisieren und durchführen oder dabei behilflich sein sowie über besondere Maßnahmen in Notsituationen beraten.

Außerdem fasst er Beschlüsse über die Verwendung der finanziellen Mittel. Der Rat unterstützt und betreut im Rahmen seiner generellen Beschlüsse in Not geratene Ehemalige z.B. in Form von Darlehen bis hin zu einer vorübergehenden Unterkunft oder sonstiger Unterstützung. Der Rat trifft sich mehrmals im Jahr zu einer Sitzung und berät anstehende Fragen und Anträge.

Auf Antrag honoriert der Ehemaligenrat u.a. besondere Leistungen, wie z. B. Schul- und  Ausbildungsabschlüsse, die nach der Regelschulzeit erworben wurde, oder auch besondere Ereignisse, die im Anhang „ generelle Beschlüsse“ aufgeführt sind.

Alle vier Jahre wird eine Vollversammlung der Ehemaligen einberufen, um Rechenschaft zu geben und Vorbereitungen für Neuwahlen zu treffen.

 

Wie kann ein Ehemaliger Verbindung zum Ehemaligen-Rat aufnehmen?

 

Dies geschieht am besten über die Leitung der Klinge, über eine frühere Hausgemeinschaft oder eine sonstige Person des Vertrauens im Kinderdorf, die dann zu einem der Mitglieder des „Ehemaligen-Rates“ eine Verbindung herstellen wird.

Adresse:         Ehemaligen-Rat
.                         Kinder- und Jugenddorf Klinge e.V.
.                         74743 Seckach

E-Mail:             info(at)klinge-seckach.de

Telefon:           06292 78 0

 

 

Wie kann ein Ehemaliger dem Ring der Ehemaligen beitreten?

 

Jeder, der einmal im Rahmen einer Jugendhilfe- oder vergleichbaren Leistung, oder als Mitarbeitender mindestens ½ Jahr im Kinder- und Jugenddorf Klinge verbracht hat, gehört zum Ring der Ehemaligen.

Liebe Ehemalige, lieber Ehemaliger,

indem du uns deine Adresse mitteilst und dem Ehemaligen-Rat erlaubst, deine Kontaktdaten zu speichern, ermöglichst du, dass sich der Ehemaligen-Rat mit dir in Verbindung setzt und den Kontakt zu dir hält. Als „registriertes Mitglied“ im Ring der Ehemaligen wirst du z. B. verbindlich an den Wahlen des Ehemaligenrats beteiligt, indem dir automatisch die Wahlunterlagen zugeschickt werden.

Du bekommst dann auch die Mitteilungen des Kinderdorfs, die „Klinge-Zeitung“, kostenlos. Es ist jedoch wünschenswert, wenn dafür ein Jahresbeitrag von 10.- EURO geleistet werden kann.

Wichtig! – Bitte darauf achten: Adressenänderungen sollten immer umgehend mitgeteilt werden

 

Durch ein jährliches Ehemaligentreffen im Rahmen des Klingefestes wird der Kontakt der Ehemaligen untereinander und zum Kinder- und Jugenddorf Klinge gepflegt und aufrechterhalten.

Einverständniserklärung als PDF
Generelle Beschlüsse des Ehemaligenrates im Kinder- und Jugenddorf Klinge in der Fassung vom Mai 2024

 

  • Der Vorsitzende kann nach Beratung, sehr sorgfältiger Prüfung und mit dem Einverständnis eines weiteren Mitgliedes des Ehemaligenrats Darlehen vergeben.
    Darlehen werden jedoch nur in einer unbedingt notwendigen Höhe gewährt höchstens 1000,00 €. Die Vergabe von Darlehen ist gegebenenfalls an die Einbeziehung einer Schuldnerberatung geknüpft.

 

  • In Notfällen kann Ehemaligen vorübergehend (höchstens 4 Wochen) Unterbringung und Verpflegung gewährt werden. Diese Lösung hat Vorrang vor der Vergabe von Darlehen.

 

  • Jede berufliche Qualifikation (z.B. bestandene Prüfung) wird mit 75,00 € honoriert, angefangen bei der Prüfung zum Werker.

 

  • Die Honorierung mit 75,00 € soll wie bereits beim Erwerb beruflicher Qualifikationen auch für einen nachgeholten Hauptschulabschluss ehemaliger Förderschüler gewährt werden.
    Demnach wird der Betrag gewährt bei:
    Hauptschulabschluss (Förderschüler), Realschulabschluss, Abitur, Abschluss als Werker (Förderschüler), Geselle (Hauptschüler und Förderschüler), sowie bei weiteren Berufsabschlüssen.

 

  • Die Zahlung von 75,00 € für berufliche Qualifikation soll auch jungen Erwachsenen gewährt werden, die bei Abschluss ihrer Prüfung noch in der Klinge wohnen und erst in absehbarer Zeit Ehemalige werden. Mit dieser Anerkennung soll eine Information über den Ring der Ehemaligen verbunden werden.

 

  • Studierende Ehemalige und Jugendliche, die sich in Aus- oder Weiterbildung befinden und nicht in einer Maßnahme sind, die vom Jugendamt bezuschusst wird, können auf Antrag jährlich einen Betrag von 125,00 € Büchergeld jeweils zu Beginn eines Schuljahres erhalten, sofern die Weiterbildung aufgrund eigener Anstrengung erfolgt. Erforderlich ist ein Nachweis der Fortdauer des Studiums.

 

  • Anlässlich der Heirat eines Ehemaligen steht jeweils ein Betrag von 75,00 € zur Verfügung, sofern  die Hochzeit dem Ehemaligenrat angezeigt wird.

 

  • Die Hausgemeinschaften können beim Besuch von Ehemaligen Verpflegungsgeld vom Ring der Ehemaligen in Höhe von 10,00 € pro Tag erhalten.
    Die Hausgemeinschaften können bei Besuchen ihrer Ehemaligen zu Weihnachten vom Ehemaligenrat einen Betrag von jeweils 30,00 €  für Weihnachtsgeschenke erhalten.

 

  • Hausleitungen oder beauftragte Bezugspersonen, die Ehemalige in besonderen schwierigen Situationen besuchen bzw. betreuen, können für ihre Wege- und Verpflegungskosten beim Ehemaligenrat einen Zuschussantrag stellen. Maximal werden 100,00 € als Zuschuss gegeben.

 

Für den Ehemaligenrat im Mai 2024
Alexander Gerstlauer, Vorstand