Kinder- und Jugenddorf Klinge | Beteiligungskultur
Jugendhilfeeinrichtung in Seckach (Neckar-Odenwald-Kreis) mit 146 Plätzen in 18 Hausgemeinschaften und Familiengruppen sowie 21 Plätzen in drei Wohngruppen für Jugendliche in Mosbach und Heidelberg.
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Beteiligungskultur

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Partizipation junger Menschen

 

Wir pflegen und fördern eine Haltung der Mitarbeiter und eine Atmosphäre, durch welche die Mitbestimmung der jungen Menschen in allen ihren Belangen als eine verbindliche Grundlage allen pädagogischen Handelns verwirklicht wird. Verbunden mit Regeln, Abläufen und Organisationsstrukturen, die die Partizipation junger Menschen konkret beschreiben, wird Partizipation zu einem wesentlichen Element unserer Einrichtungskultur.

 

Darüber hinaus fördert das pädagogische Konzept der Klinge in besondere Weise den Partizipationsgedanken bis hin zu Konfliktlösungsstrategien, die gemeinsam ausgehandelte Lösungen vor einseitig ausgesprochenen Konsequenzen stellt.

 

Eine klare Orientierung durch überschaubare und nachvollziehbare Rahmenbedingungen und Grenzen eröffnet den jungen Menschen einen sicheren und wirksamen Raum zu Mitgestaltung und Mitbestimmung in alle sie betreffenden Angelegenheiten.

 

Die damit verbundene pädagogische Grundhaltung und ebensolche Interventionsstrategien drücken in besonderer Weise die Achtung und Wertschätzung der Person des jungen Menschen und seines Willens, seiner Vorstellungen und seiner Entscheidungsfähigkeit aus.

 

 

Beteiligungsgremien

 

Die jungen Menschen sind in die Gestaltung des Alltages der Gruppe sowie der Gestaltung ihrer Umgebung einbezogen.

 

Das Beteiligungsgremium der Einrichtung außerhalb der Hausgemeinschaft besteht aus dem Kinder- und Jugendparlament (KJP), in das ein Vertreter jeder Hausgemeinschaft und zwei gewählte Vertrauenserzieher entsandt werden. Das KJP tagt in der Regel einmal im Quartal. Aus dem KJP werden 5 gewählte Mitglieder und die Vertrauenserzieher in den Kinder- und Jugendrat (KJR) entsandt. Der KJR tagt in der Regel monatlich. Der KJR bearbeitet und vertritt die Anliegen und Themen der jungen Menschen u.a. der Leitung gegenüber. Er vertritt die Einrichtung auch nach außen bei Foren und Veranstaltungen, wie z.B. beim jährlichen Caritas Jugendforum.

 

 

Beschwerdewege

 

Jeder junge Mensch hat das Recht sich zu beschweren. Jeder Mitarbeiter der Klinge ist verpflichtet, einer Beschwerde bis zur einvernehmlichen Erledigung der Beschwerde zeitnah nachzugehen. Jedem jungen Menschen liegt der Beschwerdeweg schriftlich vor.

 

Jedem jungen Menschen liegt die Telefonnummer des von der Klinge unabhängigen Ombudsmann, Herr Dr. Georg Kormann, Tel.: 0176 43449947, sowie die Adresse und die Telefonnummer des für ihn zuständigen Jugendamtes vor.

 

 

Rechteführer

 

Wir achten das Recht jedes jungen Menschen, über seine Rechte informiert zu sein. Jedem Jugendlichen liegt ein „Rechteführer“ vor, der über die wesentlichen Kinderrechte aus der UN Kinderrechtskonvention und den verbindlichen Beschwerdeweg in der Klinge informiert.

Rechteführer

für Kinder und Jugendliche

Junge Menschen – Kinder und Jugendliche, Jungen und Mädchen – sind wie alle Menschen Personen mit eigener Würde. (siehe Grundgesetz)

 

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (siehe Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII, § 1.1)

 

Bei allen Maßnahmen, die das Kind betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt der vorrangig zu berücksichtigen ist. (siehe Art 3 UN Kinderrechtskonvention)

Du hast Rechte!

  • Du hast das Recht, dass du und deine Eltern über diese Rechte informiert werden
  • Du hast das Recht, dass diese Rechte eingehalten werden
  • Du hast diese Rechte anderen gegenüber zu achten

 

Deine Rechte werden von deinen Erzieherinnen und Erziehern in der Verantwortung ihrer Aufsichts- und Fürsorgepflicht geachtet.

 

Die dazu nötigen Vereinbarungen werden mit dir bzw. in der Hausgemeinschaft besprochen.

Recht auf Information und Mitbestimmung

In Belange und Entscheidungen die dich betreffen musst du aktiv einbezogen werden.

Du hast das Recht dich in allen Angelegenheiten der Erziehung an das Jugendamt zu wenden.

Du und deine Eltern haben das Recht, dass mindestens einmal im Jahr ein Hilfeplangespräch stattfindet:

 

  • Du hast das Recht bei der Vorbereitung beteiligt zu sein
  • Du hast das Recht daran teilzunehmen
  • Du hast das Recht eine Kopie des Hilfeplans zu bekommen

Recht auf Interessensvertretung

Im Kinder- und Jugenddorf Klinge wird dies vom Kinder- und Jugendrat wahrgenommen.

Recht auf Schutz und Unversehrtheit

Dich darf niemand:

 

  • schlagen
  • beleidigen
  • verletzen
  • bedrohen

Recht auf Schutz und Förderung der Gesundheit

Du hast ein Recht auf ärtzliche Hilfe und Betreuung. Durch gute Gesundheitsvorsorge sollen Krankheiten verhindert werden.

Recht auf Schutz vor Drogen

Tabak, Alkohol, Rauschgift und bestimmte Medikamente sind Suchtstoffe, die sehr schädliche Gesundheitsfolgen haben. Deshalb hast du ein Recht darauf, vor Drogen geschützt zu werden.

Recht auf Bildung und schulische Förderung

Du hast ein Recht auf Mitsprache bei der Wahl der Schule und der Ausbildung.

 

Du hast das Recht, deinen Interessen und Begabungen entsprechend unterstützt zu werden.

 

Die Erzieher helfen dir, die Schule regelmäßig zu besuchen, unterstützen dich bei den Hausaufgaben, helfen dir bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und unterstützen dich bei der Erreichung deiner beruflichen Ziele.

Recht auf Schutz der Privatsphäre

Dazu gehört:

 

  • dein Zimmer, dein Bett, dein Schrank, dein Eigentum
  • das Recht auf ein abschließbares Fach
  • das Recht auf eine Rückzugsmöglichkeit (anklopfen und
    warten)
  • das Recht Besuche zu bekommen und Freunde zu
    besuchen
  • das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  • das Recht auf Post-, Brief- und Telefongeheimnis

Recht auf Religionsfreiheit

Ab 14 Jahre kannst du über deine Religionszugehörigkeit frei entscheiden.

Recht auf monatliches Taschengeld

Das Taschengeld darf dir aus erzieherischen Gründen nicht gekürzt oder gestrichen werden.

 

Wenn du mutwillig einen Schaden verursachst bist du zur Wiedergutmachung verpflichtet.

Recht auf Beschwerde

Versuche zuerst in einem persönlichen Gespräch mit dem Betroffenen das Problem zu lösen. Wenn das nicht zum gewünschten Erfolg führt, wende dich an eine erwachsene Person deines Vertrauens (z.B. VertrauenserzieherIn, VertauenslehrerIn), diese Person hilft dir beim weiteren Beschwerdeweg:

 

  • Hausleitung bzw. Klassenlehrer
  • Erziehungsleitung bzw. Schulleitung
  • letzte Stelle innerhalb der Klinge ist die Dorfleitung

Falls dies alles nicht nützt und du dich immer noch ungerecht behandelt fühlst, kannst du dich an den neutralen Ombudsmann wenden oder dich bei deinem Jugendamt beschweren.

 

Ombudsmann
Dr. Georg Kormann,
Im Elzgrund 4,
74821 Mosbach
Tel. 0176 43449947