Kinder- und Jugenddorf Klinge | Die Klinge in Zeiten von Corona
Jugendhilfeeinrichtung in Seckach (Neckar-Odenwald-Kreis) mit 146 Plätzen in 18 Hausgemeinschaften und Familiengruppen sowie 21 Plätzen in drei Wohngruppen für Jugendliche in Mosbach und Heidelberg.
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Die Klinge in Zeiten von Corona

Die Klinge in Zeiten von Corona

Liebe Leser/Besucher dieser Seite,

in den vergangenen Wochen erhielten wir immer wieder Anrufe und Nachrichten mit Fragen zur aktuellen Lage bei uns im Kinder- und Jugenddorf. Ziel der Anrufe war es meist, uns zu fragen, wie es uns geht und ob wir etwas benötigen. Für dieses Interesse und die Nachfragen sowie die Hilfsangebote möchte ich Ihnen sehr danken! Herzlichen Dank auch für die Unterstützung, die wir bisher erhalten haben, sei es in Form von selbstgenähten Masken oder Kontakten für Desinfektionsmittel und alle weiteren Hilfen, die kaum aufgezählt werden können.

Nachfolgend möchte ich Ihnen gerne einen kurzen Einblick in unsere gegenwärtige Situation hier im Kinderdorf geben.

Bereits am 16. März haben wir eine Einrichtungsquarantäne über das Kinder- und Jugenddorf verhängt. Dies geschah noch vor der Corona-Verordnung. Vorausgegangen waren weitere Maßnahmen, die die Pandemie möglichst dem Kinderdorf fernhalten sollten. Einrichtungsquarantäne heißt: Hier im Kinderdorf leben derzeit 17 Hausgemeinschaften. In einer Hausgemeinschaft leben und arbeiten rund 12 Menschen. Je Hausgemeinschaft sind in der Regel 8 Kinder bzw. Jugendliche untergebracht, die durch rund vier Erzieher betreut werden. Die Pädagogen sind immer nur einer Hausgemeinschaft zugeteilt. Es werden familienähnliche Strukturen gelebt, übertragen könnte man also von einer Großfamilie sprechen. Im Rahmen der Corona-Verordnung entspricht eine Hausgemeinschaft der Regelung für Menschen, die in häuslicher Gemeinschaft leben. Bezogen auf die Einrichtungsquarantäne haben wir entschieden, dass die jeweiligen Hausgemeinschaften unter sich bleiben. Wir mussten sogar die Heimfahrten der Kinder- und Jugendlichen über Ostern untersagen, was uns im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr schwer fiel. Nach den Verordnungen hätten die Kinder aber ansonsten nicht wiederkommen dürfen oder sie hätten in eine 14-tägige Quarantäne gemusst, bevor sie zurück ins Kinderdorfhaus gekonnt hätten. Beides ist unter den Aspekten des Kindeswohls, die Kinder sind nicht grundlos bei uns, inakzeptabel. Einzige Ausnahmen in unserer Einrichtungsquarantäne sind notwendige Arztbesuche bzw. die Jugendlichen, die ihre Ausbildung in einem Unternehmen machen, das zur kritischen Infrastruktur gehört. Auf diesem Weg kam es auch zu unserem Corona-Fall. Dass es bisher bei nur einem positiv Getesteten blieb, ist sicher der Separierung der Hausgemeinschaften zu verdanken und dem tollen Miteinander der Kinder, Jugendlichen und auch der Erzieher. Den Mitarbeitern wird derzeit besonders viel abverlangt und ich bin meinen Leuten sehr dankbar dafür, wie toll sie für die uns anvertrauten Kinder trotz der gegenwärtigen Einschränkungen da sind.

Ein Bewegen auf dem Klinge-Gelände oder bspw. im benachbarten Wald im Rahmen eines Spaziergangs ist für unsere Hausgemeinschaften möglich! Hier gilt das gleiche wie bei jeder anderen häuslichen Gemeinschaft auch. Natürlich unter Einhaltung der Abstandsregelung zu Dritten. Hinzu kommt im Fall des Kinderdorfs noch, dass es in unseren Augen nicht vertretbar wäre, die Hausgemeinschaften mit den jeweils 8 Kindern an oder in ein Haus zu „ketten“. Das wäre nicht nur unangemessen, es wäre auch den Kindern gegenüber pädagogisch nicht nachvollziehbar. Dennoch haben wir die Bewegungsspielräume eingegrenzt. Ziel dieser Eingrenzung ist, dass die Hausgemeinschaften sich nicht bei ihren Aktivitäten treffen. Zu den ausgewiesenen Bewegungsräumen auf dem Gelände der Klinge gehören auch der Sportplatz und das Spielgelände, das wir in 3 verschiedene Zonen aufgeteilt haben. Dort fallen „häusliche Gemeinschaften“ mit acht Kindern und Jugendlichen besonders auf und werden oft nicht als solche wahrgenommen. Die Kinder und Jugendlichen sind dabei aber immer beaufsichtigt und es ist gewährleistet, dass kein Kontakt zu Personen außerhalb der eigenen Hausgemeinschaft, oder Personen außerhalb der Klinge möglich ist. Entsprechend erfolgt eine Information an die Verwaltung des Kinderdorfs, wohin die Hausgemeinschaft gehen möchte, mit Freigabe durch die Verwaltung. Ähnlich einer Buchung können also bestimmte Bewegungsräume gebucht werden.

Auch diese Maßnahme hat das Ziel, sollte in einer Hausgemeinschaft ein Positiv-Fall identifiziert werden, die Weiterverbreitung innerhalb des Kinderdorfs möglichst einzudämmen. Mit dieser Regelung, die ebenfalls bereits vor der Corona-Verordnung galt, entsprechen wir nicht nur der Corona-Verordnung, sondern gehen im Interesse der Kinder und Jugendlichen sowie der Mitarbeitenden sogar darüber hinaus.

Aus den oben genannten Gründen, bleibt das Spielgelände auch über den 6. Mai hinaus für die Öffentlichkeit bis auf Weiteres geschlossen. Es wird weiterhin ausschließlich von den Hausgemeinschaften, nach Rücksprache mit der Verwaltung, genutzt.

Mit der partiellen Öffnung unseres Bildungssystems ab dem 4. Mai wird es für uns alle nochmals spannend. Unsere Personaldichte ist bereits heute ausgedünnt durch Mitarbeiter, die über 60 Jahre alt sind oder zu Risikogruppen gehören. Ähnlich unserem Gesundheitssystem ist es auch für uns extrem wichtig, dass es entweder zu keiner Ansteckung oder zu einer langsamen, für das Kinderdorf händelbaren Infektionszahl kommt. Wir können gegenwärtig jede Hilfe brauchen. Sollte jemand von Ihnen bereit sein, am besten Freude daran haben, uns im Kinderdorf durch seine Mitarbeit ab dem 4. Mai zu unterstützen, melden Sie sich bitte bei Frau Jana Brauß, 06292 78 0.

Wir wünschen Ihnen alles Gute, viel Kraft und Gottes Segen. Bleiben Sie gesund. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne persönlich an.

Mit herzlichen Grüßen

Dr. Christoph Klotz