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| Grundlagen der Hilfe: |
| Das Kinder- und Jugenddorf bietet in 22 Hausgemeinschaften und 4 Jugendwohngruppen bis zu 180 Kindern und Jugendlichen Hilfe auf der Grundlage: |
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§ 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung, in Verbindung mit § 34 SGB VIII Heimerziehung, § 41 SGBVIII Hilfe für junge Volljährige, § 42 SGB VIII Inobhutnahme und § 35a SGB VIII Seelische Behinderung. |
| Ziel der Hilfe: |
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Ziel der Hilfe ist es, die Beziehung der Kinder und Jugendlichen zu
ihrer Herkunft zu stärken und neu zu gestalten, so daß eine Rückkehr zu
den Eltern ermöglicht wird, Die Kinderdorfpädagogik der Klinge bietet dazu in besonderer Weise eine Verbindung von Alltagserleben pädagogischer Arbeit und therapeutischen Angeboten auf der Grundlage eines beschriebenen und fortgeschriebenen Hilfeplanes an. Im Hilfeplan und seiner Ausgestaltung drückt sich die Verantwortung und
Mitwirkung aller Beteiligten der Hilfe aus, insbesondere die der Sorgeberechtigten,
in der Regel der Eltern. Die Zusammenarbeit mit den Eltern von Beginn
der Hilfe an ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. |
| Verbund der Hilfen: |
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Im Kinder- und Jugenddorf wirken vielfältige und differenzierte, individuell nutz- und einsetzbare Angebote in einem "Verbund der Hilfen" für das einzelne Kind und Jugendlichen zusammen. |
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Die Nähe und die enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Hilfeangeboten
erleichtern es dem einzelnen jungen Menschen oft wesentlich, seine für
ihn wichtigen Lebensbereiche neu zu überschauen und zu bewältigen. |