Rechtsführer für Kinder und Jugendliche |
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Grundsätzliches Junge Menschen – Kinder und Jugendliche, Jungen und Mädchen – sind wie alle Menschen Personen mit eigener Würde. (siehe Grundgesetz) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (siehe Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII, § 1.1) Bei allen Maßnahmen, die das Kind betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt der vorrangig zu berücksichtigen ist. (siehe Art 3 UN Kinderrechtskonvention)
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Du hast Rechte: • Du hast das Recht, dass du und deine Eltern über diese Rechte informiert werden. • Du hast das Recht, dass diese Rechte eingehalten werden. • Du hast diese Rechte anderen gegenüber zu achten. Deine Rechte werden von deinen Erzieherinnen und Erziehern in der Verantwortung ihrer Aufsichts- und Fürsorgepflicht geachtet. Die dazu nötigen Vereinbarungen werden mit dir bzw. in der Hausgemeinschaft besprochen.
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Recht auf Information und Mitbestimmung In Belange und Entscheidungen die dich betreffen musst du aktiv einbezogen werden. Du hast das Recht dich in allen Angelegenheiten der Erziehung an das Jugendamt zu wenden. Du und deine Eltern haben das Recht, dass mindestens einmal im Jahr ein Hilfeplangespräch stattfindet:
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Recht auf Interessensvertretung Im Kinder- und Jugenddorf Klinge wird dies vom Kinder- und Jugendrat wahrgenommen.
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Recht auf Schutz Dich darf niemand:
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Recht auf Schutz und Förderung der Gesundheit Du hast ein Recht auf ärtzliche Hilfe und Betreuung. Durch gute Gesundheitsvorsorge sollen Krankheiten verhindert werden.
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Recht auf Schutz vor Drogen Tabak, Alkohol, Rauschgift und bestimmte Medikamente sind Suchtstoffe, die sehr schädliche Gesundheitsfolgen haben. Deshalb hast du ein Recht darauf, vor Drogen geschützt zu werden.
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Recht auf Bildung und Du hast ein Recht auf Mitsprache bei der Wahl der Schule und der Ausbildung. Du hast das Recht, deinen Interessen und Begabungen entsprechend unterstützt zu werden. Die Erzieher helfen dir, die Schule regelmäßig zu besuchen, unterstützen dich bei den Hausaufgaben, helfen dir bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und unterstützen dich bei der Erreichung deiner beruflichen Ziele.
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Recht auf Schutz der Privatsphäre Dazu gehört: • dein Zimmer, dein Bett, dein Schrank, dein Eigentum • das Recht auf ein abschließbares Fach • das Recht auf eine Rückzugsmöglichkeit (anklopfen und warten) • das Recht Besuche zu bekommen und Freunde zu besuchen • das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung • das Recht auf Post-, Brief- und Telefongeheimis
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Recht auf Religionsfreiheit Ab 14 Jahre kannst du über deine Religionszugehörigkeit frei entscheiden.
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Recht auf monatliches Taschengeld Das Taschengeld darf dir aus erzieherischen Gründen nicht gekürzt oder gestrichen werden. Wenn du mutwillig einen Schaden verursachst bist du zur Wiedergutmachung verpflichtet.
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Recht auf Beschwerde Versuche zuerst in einem persönlichen Gespräch mit dem Betroffenen das Problem zu lösen. Wenn das nicht zum gewünschten Erfolg führt, wende dich an eine erwachsene Person deines Vertrauens (z.B. VertrauenserzieherIn, VertauenslehrerIn). Diese Person hilft dir beim weiteren Beschwerdeweg: Falls dies alles nicht nützt und du dich immer noch ungerecht behandelt fühlst, kannst du dich an den neutralen Ombudsmann* wenden oder dich bei deinem Jugendamt beschweren.
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*Ombudsmann: |
| © Kinder- und Jugenddorf Klinge , Klingestraße 30 , 74743 Seckach | |