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Grundlage für die Qualitätspolitik des Kinder- und Jugenddorfes Klinge
sind die Satzung und das Leitbild:
1
Wir gestalten für und mit jungen Menschen, unter Einbeziehung ihrer Familien,
Voraussetzungen für deren bestmögliche Persönlichkeitsentfaltung und Zukunftsbewältigung.
2
Die Grundlage unserer Hilfe ist beschrieben und orientiert sich an dem
Bedarf und den gesellschaftlichen Entwicklungen der Kinderdorfpädagogik.
3
Wir arbeiten auf dem Hintergrund einer christlichen Wertordnung und dem
daraus erwachsenen Menschenbild.
4
Wir sind eine eigenständige Kirchengemeinde mit personalem Angebot. Alle
Kinder, Jugendliche und Familien werden unabhängig von ihrer ethnischen
Zugehörigkeit, Religion und politischer Meinung angenommen und toleriert.
5
Wir sind eine Dienstgemeinschaft. Die Wertschätzung für unsere Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter und deren Zufriedenheit ist wesentliche Grundlage für
die Qualität unseres verantwortungsvollen Handelns.
6
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist einbezogen in unsere Entwicklung,
ist mitverantwortlich für die Qualität der Hilfen und prägt sie mit.
7
Wir sichern Qualität durch eine bedarfsorientierte, regelmäßige Qualifizierung
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
8
Wir schaffen Vertrauen durch transparente Kommunikations- und Informationsstrukturen.
9
Wir schaffen durch unseren Dorf-Charakter mit seinen dezentralen Strukturen
und individuellen Lebensgemeinschaften die Öffnung ins Gemeinwesen, in
die Alltagsnormalität und in eine förderliche Lebenswelt.
10
Wir gewährleisten eine umfassende Hilfe durch Vernetzung unserer Bereiche
und durch Abstimmung der Leistungen, die von ihnen zu erbringenden sind.
11
Wir arbeiten mit den Jugendämtern und anderen Trägern der Jugendhilfe
- auf der Grundlage des KJHG - fachlich und partnerschaftlich zusammen.
12
Wir sind mit den hilfebedürftigen Menschen solidarisch und vertreten ihre
Anliegen.
13
Wir arbeiten mit in verschiedenen Fachgremien und Verbänden, sichern dadurch
die Rahmenbedingungen und nehmen Einfluß auf die Weiterentwicklung der
Jugendhilfe.
14
Der Träger handelt vernünftig und vorausschauend durch Planung, Budgetierung,
Qualitäts- und umsichtiges Finanzmanagement.
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