Der Dorfrat hat am 03.02.2006 folgende Vorschläge zur Umsetzung empfohlen und die Hoffnung ausgedrückt, dass die Aktivitäten zum gewünschten Erfolg führen:
1. Schaffung rauch- & alkoholfreier Zonen:
- Bereich des Kindergartenweges und der Kinderdorfstraße bis zu den Einmündungen in die Klingestraße bzw. den Klosterweg, Ende beim großen Parkplatz vor der Gaststätte (Friedenspfahl). Der Bolzplatz ist mit eingeschlossen.
- Das Spielgelände (ohne Forum).
- Das Schulgelände (außer Innenhof) gemäß rechtlichen Regelungen. Die Grenze zur Klingestraße und Schlierstadter-Straße bildet der jeweilige Gehweg.
Der Appell sollte mit Hinweisschildern deutlich gemacht werden.
„ Dieser Spielplatz / Bereich ist rauchfrei! Seien Sie Vorbild. Danke!"
- In der Gaststätte wird der tiefer gelegene Bereich als Nichtraucherbereich ausgewiesen.
2. Beachtung des Jugendschutzgesetzes -
Rauch- und Alkoholverbot unter 16 Jahren
Jeder Mitarbeiter der Klinge ist verpflichtet Kinder, die unter 16 Jahren beim Rauchen / mit Alkohol oder ab 16 in den rauchfreien Zonen erwischt werden, der Hausgemeinschaft zu melden. Konsequenzen werden dort ausgesprochen.
Wir einigten uns auf folgende Konsequenzen:
- Säuberungsaktion im Klingegelände mit Erzieher oder Lehrer (Schulgelände)
- Alternativ: Ausgangssperre
bis 14 Jahren: an einem Nachmittag bis zum Schlafengehen
ab 14 Jahren: Ausgangssperre an einem Abend bis zum Schlafengehen
- immer folgt die Abnahme der Zigaretten / Alkohol und deren Vernichtung
Bei über 16jährigen gilt diese Konsequenz nicht, außer bei Alkoholmissbrauch (0,003%).
Die Namen der 16 jährigen werden bekannt gegeben.
3. Mitarbeitern ist es untersagt im Dienst im Beisein von Kindern und Jugendlichen zu rauchen und missbräuchlich mit Alkohol umzugehen.
Dienstrechtliche Konsequenzen.
4. Wir bieten Anreize und Belohnungen
für Nicht-Raucher ab 14 Jahren und für über 16jährige die angemessen mit Alkohol umgehen können (kein Missbrauch und regelmäßiger Konsum):
- Ermäßigungen bis zu 50% der Teilnehmergebühr bei Veranstaltungen des Freizeit- und Sportbereiches.
- Kinobesuch, Freizeitpark, Erlebnisbad 1-2 mal im Jahr.
5. Angebot eines Anti-Raucher-Kurses für Aussteiger
gemeinsam mit Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren
6. Schaffung von Kontrollmöglichkeiten
In einer Hausgemeinschaft wird ein Alkomat und geeignete Drogenteststreifen deponiert. Sie stehen bei Verdacht auf Missbrauch allen zur Verfügung.
START DER MASSNAHMEN BEIM FEST AM FREITAG, 19. MAI 2006 |