GRUSSWORT
ZUM JAHRESWECHSEL

Liebe Besucher unserer Homepage,
liebe Ehemalige und Freunde der Klinge
,

neben unserer alltäglichen Arbeit werden wir auch mit allgemeinen sozialpolitischen Themen konfrontiert und zur Diskussion eingeladen. Das große Thema derzeit ist unter dem Stichwort „INKLUSION“ die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention, seit 26.03.2009 in Deutschland in Kraft gesetzt, als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Herausforderung.

Die Konvention verlangt die soziale Inklusion. Das heißt das Recht von Menschen mit Behinderungen, im vollen Umfang an der Gesellschaft teilzuhaben. In der aktuellen Debatte steht im Mittelpunkt die „große Lösung“ für die Kinder- und Jugendhilfe. Damit gemeint ist die Vereinigung aller Kinder und Jugendlichen unter dem Dach des Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Die Umsetzung dieses Ansatzes wäre mit einer sehr großen Herausforderung für die Kommunen, als örtliche Träger der Jugendhilfe, verbunden.

Auf der einen Seite bietet dieser Ansatz erhebliche Vorteile, zum Beispiel:
Wegfall von Zuständigkeitskonflikten zwischen Jugendhilfe und Sozialhilfe.
Wegfall der Unterscheidung zwischen den Behinderungsarten.
Die Abklärung ob eine notwendige Hilfe auf einen behinderungs- oder erzieherischen Bedarf zurückgeht wäre bedeutungslos.
Synergieeffekte in der Verwaltung und bei den Sozialgerichten wären erzielbar.
Schaffung eines einheitlichen Rechtssystems für Kinder und Jugendliche u.a.m.
Hinter jedem Vorschlag steht oft ein „ja aber…“.

Auf der anderen Seite werden Hindernisse aufgebaut und Problempunkte aufgezeigt:
Das alles ist nicht kostenneutral bzw. zum Nulltarif zu haben. Es erfordert zusätzliche Mittel zur Schaffung geänderter Rahmenbedingungen und für die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Rechtsqualität der Anspruchsstandards darf nicht verschlechtert werden.
Ein integriertes System von Hilfen muss erst entwickelt werden.
Anpassung der Qualifizierung des Personals ist erforderlich.
Die Schnittstelle zu den Schulen bedarf neuer Definitionen. Hier haben die Diskussion und die Praxiserprobungen bereits begonnen, mit dem Ziel einer inklusiven Schule.
Gelingt dies auch unter Beibehaltung einzelner Fördereinrichtungen?

Erziehungshilfefachverbände stellen kritische Fragen wie zum Beispiel:
Sind Sondereinrichtungen nicht auch Schutzeinrichtungen?
Wie gestaltet sich das Wunsch- und Wahlrecht?
Wie steht es mit dem Recht auf eigener Entscheidung des behinderten jungen Menschen?
Wie kann ein möglicher Standardabbau verhindert werden?
Steht hinter dem Ganzen das Ziel, Einsparungen zu bewirken?
Eines ist klar eine „große Lösung“ braucht Zeit, viel Zeit! Notwendig wäre eine verbindliche gesetzliche Regelung bei der genügend Zeit gelassen wird zur Orientierung und Vorbereitung aller Beteiligten.

Bei dem Ganzen bedrückt mich noch eines, wenn es auch kaum Ablehnung von Inklusion gibt, dass ein notwendiger Diskurs gesamtgesellschaftlich erst schwach in Gang gekommen ist und bei den Menschen, die selbst von Behinderung nicht betroffen sind, noch nicht angekommen ist. Wie aufnahmefähig ist das gesellschaftliche Gesamtsystem? Das wäre auch eine Grundvoraussetzung. Ich hoffe, dass dieser kleine Beitrag Sie ermuntert, sich diesem Thema zu widmen und sich in die Diskussion einzumischen.

 

Unser Jubiläumsjahr neigt sich dem Ende zu. Wir sind dankbar für die vielen schönen Stunden, Begegnungen und guten Worte bei den Jubiläumsveranstaltungen. Mittlerweile haben uns auch bereits viele Spenden anlässlich des Weihnachtsfestes erreicht. Auch viele neue Freunde konnten wir für den Förderkreis gewinnen. So gehen wir zuversichtlich und mit dem notwendigen Gottvertrauen ins Neue Jahr!

Ihnen, Ihren Familien und Freunden wünschen wir ein gesegnetes Weihnachtsfest
und ein gutes und friedliches Neues Jahr 2012.

Dr. Johann Cassar, Dorfleiter
nach oben