Wahlordnung zum Kinder- und Jugendrat |
§ 1 Wahlrecht und Wählbarkeit Wahlrecht haben und wählbar sind alle Kinder und Jugendlichen der Hausgemeinschaften und Familienaußengruppen des Kinder- und Jugenddorfes Klinge ab dem Zeitpunkt des Schulbesuchs. §2 Zu wählende Mitglieder Der Kinder und Jugendrat besteht aus 7 Mitgliedern. 1. Von den bis zu 12jährigen Kindern: 2. Von den Jugendlichen ab 13. Lebensjahr: 3. Von allen Wahlberechtigten: §3 Wahlaufruf Spätestens im Juli lädt der KJR* ein um schriftliche Nennung von Wahlkandidatinnen und Kandidaten. §4 Wahlausschuss Der Wahlausschuss besteht aus dem Dorfleiter und weiteren 2 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern des Kinder- und Jugenddorfes Klinge, die vom Dorfleiter ausgesucht und vom KJR* bestätigt werden. §5 Ablauf der Wahl Der Wahlausschuss erstellt den Stimmzettel. §6 Sonstiges Die Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt. (* Gilt erst für 2010)
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