Wahlordnung
zum Kinder- und Jugendrat

 

§ 1 Wahlrecht und Wählbarkeit

Wahlrecht haben und wählbar sind alle Kinder und Jugendlichen der Hausgemeinschaften und Familienaußengruppen des Kinder- und Jugenddorfes Klinge ab dem Zeitpunkt des Schulbesuchs.
Stichtag für die jeweilige Altersgruppe ist der Wahltag.

§2 Zu wählende Mitglieder

Der Kinder und Jugendrat besteht aus 7 Mitgliedern.
Es werden gewählt:

1. Von den bis zu 12jährigen Kindern:
2 Vertreter der bis zu 12jährigen Kinder des Kinder- und Jugenddorf Klinge

2. Von den Jugendlichen ab 13. Lebensjahr:
3 Vertreter der Jugendlichen ab 13 Jahren

3. Von allen Wahlberechtigten:
2 pädagogische Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter aus den Hausgemeinschaften als Erzieher ihres Vertrauens.

§3 Wahlaufruf

Spätestens im Juli lädt der KJR* ein um schriftliche Nennung von Wahlkandidatinnen und Kandidaten.
Die Wahlliste wir am 15. September geschlossen.
Die Kandidatenvorstellung und die Wahl erfolgt spätestens bis 30. September.

§4 Wahlausschuss

Der Wahlausschuss besteht aus dem Dorfleiter und weiteren 2 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern des Kinder- und Jugenddorfes Klinge, die vom Dorfleiter ausgesucht und vom KJR* bestätigt werden.

§5 Ablauf der Wahl

Der Wahlausschuss erstellt den Stimmzettel.
Die Wahl erfolgt geheim in einem geeigneten Wahlraum.
Jeder Wahlberechtigte hat 2 Stimmen:
1 Stimme für den Kandidaten seiner Altersgruppe und 1 Stimme für die/den zu wählende/n Vertrauenserzieher/in.
Bei Vergabe von mehr als 2 Stimmen ist die Stimmabgabe ungültig.

§6 Sonstiges

Die Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

(* Gilt erst für 2010)

 

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